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Verfasst: 09.02.2006, 15:06:30
von hhko
Bei der Höhe des Schadens am Mini müsste eigentlich ein Gutachten erstellt werden, in dem die Höhe der Reparaturkosten und auch die Höhe einer Wertminderung angegeben werden. Der Betrag für Wertminderung im Gutachten ist dann in aller Regel unstreitig, wird also von der gegnerischen Versicherung akzeptiert.
Der Geschädigte muss sie aber auch fordern, denn freiwillig wird nicht unbedingt gezahlt.
Ausserdem steht dem Geschädigten eine Kostenpauschale in Höhe von 25 € bis 30 € zu.
Schliesslich ist für die Dauer der Reparatur möglicherweise Nutzungsausfall fällig, wenn der Geschädigte auf einen Mietwagen verzichtet. Aber Vorsicht: hätte der Geschädigte mit seinem Erst- oder Zweitwagen fahren können, wird die Versicherung die Zahlung unter Umständen ablehnen. Etwas anderes ist, wenn der Geschädigte dieses andere Fahrzeug z.B. seiner Frau zur Verfügung gestellt hatte.
Auch Kostenpauschale und Nutzungsausfall muss der Geschädigte von der Versicherung fordern.
Verfasst: 09.02.2006, 16:19:13
von scubafat
danke!!
wenn ich das richtig lese, wird es in dem fall nicht einfach da was rauszuschlagen.
Verfasst: 09.02.2006, 18:02:13
von Maik Soper
Scubafat,
Hauptsache es ist kein Personenschaden entstanden. Hätte jedem passieren können.
Ich hoffe die tauschen alles an der Achse aus incl. Lenkung.
Gruß Maik
Verfasst: 09.02.2006, 18:41:54
von scubafat
Die Jungs bei BMW werde das schon richtig machen. Werde dort mal morgen vorbei fahren. Vorsorglich habe ich die Telefonnummer von einem Fachanwalt dabei, sollte die gegnerische versicherung noch zicken.
Verfasst: 10.02.2006, 14:19:54
von Chris_da_Cappa
Habe in der Firma häufiger mit KFZ-Schäden zu tun, durch unseren Fuhrpark.
In der Regel gibt´s da wenig Probleme bei der Regulierung.
Empfiehlt sich bei so hohem Schaden allerdings einen Gutachter einzuschalten. Die Kosten für das Gutachten muss die gegenerische Versicherung zahlen.
Am besten sprichst du mal die BMW-Leute darauf an, die kümmern sich dann um alles.
Im letzten ADAC Motorwelt war ein Auszug aus der Schwacketabelle, wieviel Geld du erhälst, wenn du auf einen Ersatzwagen verzichtest. Als ADAC-Mitglied erhälst du die ganze Tabelle.
Auch dein eigener Versicherungsmensch kann dir sicher hilfreiche Auskünfte geben!
Gruß
Chris da Cappa
PS: Gute Besserung an Cooper S!
Verfasst: 10.02.2006, 19:37:04
von scubafat
ist alles in butter. auch der gutachter der gegnerischen versicherung hat alles anerkannt. auch der leihwagen geht klar.
kosten 5500 € plus leihwagen und kleine extras.
mittwoch ist der kleine fertig

Verfasst: 11.02.2006, 11:49:29
von hhko
Ich gehe mal davon aus, dass der Gutachter auch die Wertminderung ausreichend berücksichtigen wird.
Denk an die Kostenpauschale. Ist zwar nicht viel, aber ein kurzer Dreizeiler und Porto sind damit gut bezahlt...
Verfasst: 11.02.2006, 14:38:09
von Chris_da_Cappa
Tja hier treffen die Kompetenzen aufeinander!
*g*
Verfasst: 11.02.2006, 19:17:46
von Greg
Ärgerlich ist es allemal was dir passiert ist

Vom Ärger mit dem ganzen
Papierkram abgesehen.
Ich fahre den Winter über einen 8 Jahre alten Fiat Punte ohne jeden
SchnichSchnack weder ABS noch Servo von ESP ganz zu schweigen.
Autofahren pur !!!! Vorallem bei Eis und Schnee
Aus dem tief verschneiten Chiemgau
Greg
Verfasst: 29.04.2007, 00:25:39
von shihtzu-fan-club
im Winter fahre ich den Fiesta von meinem Bekannten. Mein Renault megane 2.0 Cabrio bleibt zwar angemeldet wird aber bei Schnee und Glatteis nicht rausgeholt

Verfasst: 29.04.2007, 07:31:02
von Merlin
Hi,
klar hab ich auch ein
Winterauto
Beides mit Saisonkennzeichen, wobei ich mich dieses Jahr desöfteren in den Ar... beissen konnte. Mehr davon
hier
Gruß Volker
Verfasst: 29.04.2007, 11:40:52
von Yellow Cab
Ich brauche kein Winterauto, mein Cabrio hat Heizung, Standheizung und Sitzheizung - warum sollte man den nicht im Winter fahren können?
Verfasst: 30.04.2007, 09:16:05
von stanandfischi
Ob man ein Winterauto braucht, hängt vom Typ des Cabrios ab, denke ich.
Unser Cabrio
MB W124 E220 Cabrio wollen wir auf keinen Fall weder dem Winterwetter noch Strassenglätte oder gar Streusalz aussetzen. Bei diesem Cabrio-Typ ist ein Winterauto offensichtlich Pflicht. Wir hatten zuletzt einen
MB 190E als Winterauto, aber der ist halt zu klein, wenn man jahrelang einen W124 als Limo gefahren ist, und steht daher zum Verkauf. Wir werden uns nach einem weiteren W124 als Winterauto umsehen.
Verfasst: 30.04.2007, 09:57:49
von Yellow Cab
Ich denke gerade über die Anschaffung einer Garage nach und werde dann ggf. den Wagen im Winter (bei Schnee und Matsch) stehen lassen und mit der Strapazenbahn zur Arbeit gondeln. Die Mehrkosten für die Bahnnutzung sowie der Zeitaufwand rechnet sich dann wenn man keine Winterreifen kaufen muß und die Original-Alus auch noch verkaufen kann.
Verfasst: 30.04.2007, 20:37:45
von Oli meets Rover
Bei mir ist das so:
Alle Fahrzeuge,die für mich einen besonderen ideellen Wert haben (z.B.Young-& Oldtimer,Coupé,Cabrio),fahre ich nicht als Winterauto,um sie mir möglichst lange zu erhalten.
Habe aber keine Saisonkennzeichen,ist mir zu unflexibel!Melde eben immer nach aktueller Situation an und ab.
Gruß Oliver